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Verleumdung staatlicher Amtsträger: ex-Lehrer angeklagt

354 Seiten dick ist die Anklageschrift gegen einen heute 54-jährigen ehemaligen Basler Lehrer, der Amtsträger in Internet-Blogs über Jahre hinweg massiv verunglimpfte. Am 5. Februar steht er vor Gericht.
Basel, 31. Januar 2015

Eine Anklageschrift umfasst manchmal nur zwei oder, wenns hoch kommt, dreissig Seiten. Doch was die Basler Staatsanwaltschaft in diesen Fall zu einer Anklage zusammengetragen hat, ist ein Papierstapel von mehreren Zentimetern Dicke. Das Dokument fasst Vorwürfe wegen Verleumdung, Pornografie, Rassendiskriminierung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege gegen einen früheren Basler Lehrer zusammen, der sich kommenden Donnerstag vor dem Strafgericht verantworten muss.

Das Internet als Rache-Instrument

Der gelernte Pädagoge, seit 1984 im Brunnmattschulhaus tätig, war der Verlockung erlegen, sich im Internet an zahlreichen Personen zu rächen, die nach seiner Wahrnehmung die Schuld an seinen wachsenden Problemen mit Schülern, Eltern, Rektoratspersonen, Psychiatern, Bildungbeamten, Justizpersonen und Regierungsräten – und letztlich an seiner Entlassung aus dem Schuldienst tragen. Nach seiner Vorstellung war gegen ihn eine eigentliche Verschwörung im Gange.

Über Jahre hinweg und in hoher zeitlicher Kadenz griff er seine vermeintlichen Feinde laut Anklageschrift in zahlreichen, meist anonymen Blogs mit Namen wie "behördenmobbing" oder "staatsmobbing twoday" aber auch – unter Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos – in YouTube und Facebook auf massivste Weise an. Der Angeschuldigte machte auch vor dem Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann nicht Halt. So habe der Politiker "kriminelle Machenschaften" seiner Mitarbeitenden vertuscht und deren "kriminelles Verhalten" geduldet, wie die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten vorwirft. Der Departementsvorsteher sei "korrupt" und ein Lügner, bediene sich "demokratiefeindlicher Machenschaften". Die Rede ist auch von "Nazimethoden".

Über Staatsanwältin Eva Eichenberger habe er in einem YouTube-Video geschrieben, sie habe "eine spezielle Beziehung zur Inquisition" und missbrauche ihr Amt. Diese Ermittlerin ist es, die den Fall jetzt vor Gericht bringt.

Angeklager sieht sich als "unschuldig"

Die wortwörtlich dokumentierten Verunglimpfungen bilden fast den gesamten Inhalt des ungewöhnlichen Anklage-Wälzers. Nachdem ein psychiatrisches Gutachten dem Angeschuldigten Verfolgungswahn und Anpassungsstörungen diagnostiziert hatte, wurde das Arbeitsverhältnis im September 2008 wegen "schwerer Pflichtverletzung" aufgelöst – und auf Rekurse des Lehrers hin vom Bundesgericht bestätigt.

Der Angeschuldigte selbst, der sich laut Anklageschrift auch schon mit Günther Tschanun* verglich, sieht sich als "völlig unschuldig". Er habe "nie psychische Probleme gehabt", sei als Lehrer "beliebt" und werde "von diversen Staatsfunktionären systematisch terrorisiert".

Auf seinem beschlagnahmten Computer fand die Polizei strafbare Pornografie. Bei den Akten liegen auch antijüdische Blog-Einträge, die die Staatsanwältin als Rassendiskriminierung einstuft.

 

* Chef der Zürcher Baupolizei, erschoss 1986 vier seiner leitenden Angestellten, weil er sich als Mobbing-Opfer sah.




Weiterführende Links:
- Immer mehr Gift-Spritzen aus dem virtuellen Hinterhalt
- Staatsanwalt soll Vorwürfe gegen Christoph Eymann klären
- Staatsanwältin verlangt 2,5 Jahre unbedingt für ex-Lehrer
- Wie sich "Lehrer H." als Internet-Desperado verrannte
- Online-Verleumdung: Zwei Jahre für den "Lehrer H."
- Internet-Mobbing: "Lehrer H." legt Berufung ein
- Appellationsgericht entliess "Lehrer H." aus Sicherheitshaft


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