«Adressbuchschwindel»

Er soll 120’000 Franken ergaunert haben: 20-Jähriger kommt vors Baselbieter Strafgericht

Strafjustizzentrum Baselland
(© Foto: Thomas Gubler)

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 20-jährigen Schweizer wegen sogenannten Adressbuchschwindels erhoben. Die genauen Anklagepunkte lauten: «Gewerbsmässiger Betrug» und «Unlauterer Wettbewerb». Der Beschuldigte soll mit täuschend echt wirkenden Scheinrechnungen mehr als 120’000 Franken ergaunert haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilt, habe der Mann zwischen Ende November 2024 und Ende Februar 2025 unter dem erfundenen Namen «Schweizerisches Händler- und Firmenregister» mutmasslich Rechnungen an knapp 10’000 Personen verschickt. Der Gesamtbetrag der versandten Forderungen belaufe sich auf mindestens 1,3 Millionen Franken. Mehrere Hundert Personen seien geschädigt worden.

Im Zuge der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Anfang März 2025 eine zugehörige Website gesperrt und Vermögenswerte von rund 75’000 Franken beschlagnahmt. Wann die Hauptverhandlung vor dem Strafgericht stattfindet, ist noch offen.

Beim «Adressbuchschwindel» werden neu ins Handels- oder Markenregister eingetragene Firmen gezielt angeschrieben. Die Rechnungen wirken offiziell, betreffen aber wertlose Einträge in private Register. Die Staatsanwaltschaft warnt deshalb davor, Registerrechnungen ungeprüft zu bezahlen, und empfiehlt eine sorgfältige Kontrolle solcher Forderungen.

*Aurelio Gaggiotti hat diesen Beitrag im Rahmen seines fünfwöchigen Praktikums bei OnlineReports umgesetzt.

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