GPK entlastet den Basler Ex-Polizeikommandanten Martin Roth
Den Mitgliedern der damaligen Polizeileitung könne kein arbeitsrechtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden, hält die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats in einem Spezialbericht fest.
Der im Juni 2024 veröffentlichte «Bericht Schefer» hat einige Missstände bei der Basler Kantonspolizei zutage gebracht und in der Folge zur Trennung von Kommandant Martin Roth und weiteren Personalentscheiden geführt. Roths Nachfolger Thomas Würgler, ursprünglich als Interimslösung angekündigt, soll Ruhe ins Korps bringen und den Unterbestand beseitigen. Dieser hatte sich von 36 Vakanzen im Jahr 2021 auf 129 im Jahr 2024 mehr als verdreifacht.
Nun hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) unter Präsident Tim Cuénod (SP) am Donnerstag einen Spezialbericht publiziert. Das 74-seitige Dokument enthält 44 Feststellungen und 24 Empfehlungen.
Was die Trennung von Kommandant Roth und vier weiteren Mitgliedern der Polizeileitung angeht, hält die GPK fest, dass diesen Personen «kein arbeitsrechtliches Fehlverhalten» nachgewiesen werden könne. Vielmehr wollte Roth die Kulturprobleme im Korps angehen.
Mitarbeitende sahen die Polizeileitung in der Verantwortung für die erhöhte Arbeitsbelastung, doch ihnen war offenbar nicht bewusst, welche Anstrengungen diese bereits unternommen hat. Die Polizeileitung habe sich an die Politik gewandt, die Problematik thematisiert und Lösungen vorgeschlagen, die jedoch keine Resonanz fanden. «Insofern besteht auch eine Verantwortung auf politischer Ebene», schreibt die Kommission.
Damit relativiert der GPK-Bericht die Vorwürfe gegen Roth. Die zuständige Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann hat die Verantwortung bisher vor allem in der Führung der Polizei verortet. Als sie im Juni 2024 darüber informierte, fortan auf Roths Arbeitsleistung zu verzichten, sagte sie, in Schefers Bericht sei unmissverständlich zum Ausdruck gekommen, dass der Kommandant und grundsätzlich die Polizeileitung ein grosser Teil des Problems seien: «Der Weg in die Zukunft führt über einen neuen Kommandanten oder eine neue Kommandantin.»
Eymann bleibt dabei. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement schreibt in ihrer Stellungnahme zum GKP-Spezialbericht, dass den damaligen Mitgliedern der Polizeileitung tatsächlich kein «individuelles, personalrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen wurde». Doch Roth und seinem Leitungsteam sei das Korps «gänzlich entglitten». Dies habe nicht nur der «Bericht Schefer» festgestellt, sondern zeigte sich auch «aufgrund zahlreicher Gespräche und Meldungen» aus der Kantonspolizei. «Für eine weitere tragfähige Zusammenarbeit bestand deshalb keine Basis mehr.»
Die Regierung hat Roth und den Mitgliedern der Polizeileitung nicht gekündigt, sondern mit ihnen jeweils eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen. Das Arbeitsverhältnis mit Roth endete am 31. Juli 2025, mindestens ein Vertrag mit einem anderen Mitarbeitenden besteht noch bis Ende März 2026. Die GPK kritisiert, «dass die Vorgehensweise des Regierungsrates bei der Beendigung der Arbeitsverhältnisse eine arbeitsrechtliche, juristische Vorgehensweise durch die Betroffenen erschwert oder verunmöglicht hat». Die Kommission verrät allerdings nichts über die Höhe der Abgangsentschädigungen.
Vor allem Junge und viele Frauen gingen
Die GPK wirft der Regierung vor, sie habe zu spät und zu wenig konsequent auf den Personal-Unterbestand reagiert. Sie führte erst am 1. März 2023 eine Arbeitsmarktzulage ein und habe dabei den gesetzlichen Spielraum nicht ausgeschöpft. «Im Bereich des Personalmanagements war kein aktives Krisenmanagement vorhanden und die Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten HR-Abteilungen (HR BS, HR JSD und HR Kapo) war ungenügend», heisst es im Bericht weiter.
Die Kommission kommt ausserdem zum Schluss, dass bei den Einstiegslöhnen Verbesserungsbedarf bestehe, genauso bei der Entlöhnung von Zusatzdiensten und Wochenendarbeit sowie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Gemäss GPK-Bericht lösten insbesondere Mitarbeitende im Alter zwischen 25 und 44 Jahren und überproportional Frauen die Kündigungswelle in den Jahren 2021 bis 2024 aus. Wegen vieler bevorstehender Pensionierungen sei es nun eine schwierige Aufgabe, den Unterbestand in den kommenden Jahren abzubauen.
Als Gründe für die Abgänge von Mitarbeitenden nennt die GPK insbesondere «eine hohe Arbeitsbelastung, verschiedene Kulturprobleme und eine verschärfte Wettbewerbssituation in der Schweizer Polizeilandschaft». Doch die Sicherheit in Basel-Stadt sei in den vergangenen Jahren «zu keiner Zeit» gefährdet gewesen.
Die GPK schreibt auch, dass seit dem «Bericht Schefer» diverse Massnahmen in die Wege geleitet wurden, um die Belastung von Polizistinnen und Polizisten zu reduzieren und damit auch dem Personalunterbestand entgegenzuwirken.
Protokolle vernichtet
Die GPK attestiert dem «Bericht Schefer», dieser enthalte «eine Reihe von ernstzunehmenden Informationen und Hinweisen zu problematischen Sachverhalten». Er habe seinen Auftrag aber «nur teilweise» erfüllt.
Die Kommission kritisiert unter anderem, dass die Gesprächsprotokolle als Grundlage des Berichts vernichtet worden sind. Dadurch habe der namensgebende Auftragnehmer und Staatsrechtsprofessor Markus Schefer den Vertrag verletzt, zugleich liessen sich die Ergebnisse nun nicht mehr nachvollziehen.
Schefers Gutachten dokumentiert, dass es in Teilen der Kantonspolizei zu sexistischen und rassistischen Grenzüberschreitungen und diskriminierendem Fehlverhalten gekommen ist. Laut der GPK lassen sich diese Vorfälle nicht quantifizieren. Jedoch legten verschiedene Hinweise nahe, «dass interner Sexismus» ein Problembereich sei, der sich nicht auf wenige Einzelfälle beschränke.
Der Grosse Rat hatte im September 2024 entschieden, auf eine parlamentarische Untersuchungskommission zur Kantonspolizei Basel-Stadt zu verzichten. Stattdessen untersuchte die GPK die Angelegenheit selbst. Das Ergebnis dürfte im politischen Basel noch zu diskutieren geben.
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