Baselland begrenzt Anzahl Vorlagen
Am 14. Juni 2026 stimmen die Baselbieterinnen und Baselbieter national über die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» und das Zivildienstgesetz ab. Kantonal kommen die Verfassungsinitiative «Zämme in Europa», die Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» und die Ortsdurchfahrt Birsfelden an die Urne. Zudem findet an diesem Sonntag die Ersatzwahl für den zurücktretenden Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber in die Kantonsregierung statt.
Im Hinblick auf insgesamt mindestens 41 hängige und angekündigte Initiativen hat die Regierung beschlossen, dass an künftigen Abstimmungswochenenden in der Regel nicht mehr als fünf kantonale Vorlagen zur Abstimmung gelangen, wie sie am Dienstag mitteilt. Diese Begrenzung sei nötig, «um die freie Willens- und Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu gewährleisten». Wenn mehr als fünf Vorlagen «abstimmungsreif» seien, gelte die Reihenfolge gemäss dem Beschlusszeitpunkt des Landrats.
Die Landeskanzlei rechnet im Jahr 2027 mit einer Häufung von Abstimmungsvorlagen. Auch finden dann die Gesamterneuerungswahlen von Landrat und Regierungsrat sowie die Nationalrats- und Ständeratswahlen statt. Die Regierung werde deshalb zu gegebener Zeit prüfen, ob ein zusätzlicher Abstimmungstermin angesetzt werden soll. Dieser löse bei Kanton und Gemeinden Zusatzkosten von bis zu 500'000 Franken aus.
In diesem Zusammengang haben verschiedene Politikerinnen und Politiker auch den Zeitpunkt von Isaac Rebers Rücktritt kritisiert. Der Grüne scheidet Ende September aus der Regierung aus – nur wenige Monate vor den Gesamterneuerungswahlen im April 2027. Um die Baselbieter Stimmberechtigten nicht dreimal innert kürzester Zeit zu bemühen und weniger Kosten zu verursachen, wäre es aus demokratiepolitischer Sicht sinnvoll gewesen, Reber hätte seinen Rücktritt zusammen mit Monica Gschwind im vergangenen Sommer gegeben. Die Ersatzwahl für die frühere freisinnige Bildungsdirektorin fand im Herbst 2025 statt. Allerdings hat Reber seinen Rücktritt so angesetzt, dass die Ersatzwahl und auch ein zweiter Wahlgang an einem regulären Abstimmungssonntag stattfinden können.