Fünf junge Männer müssen in Rheinfelden vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhebt Anklage gegen fünf Schweizer aus der Region im Alter von 19 und 20 Jahren. Sie müssen sich vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten.
Die Ermittlungsbehörden lasten ihnen verschiedene Delikte zwischen Februar 2022 und Mai 2024 an – darunter Sabotageakte an Glasfaserkabeln, Einbruchdiebstähle, Cyberangriffe, Brandstiftungen, gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr und Erpressungsversuche. Zwei Hauptbeschuldigte befinden sich in Haft, wie aus der Mitteilung vom Donnerstag hervorgeht.
Insgesamt hätten die fünf Männer einen Schaden von 400'000 Franken verursacht und 50'000 Franken erbeutet. Die Staatsanwaltschaft fordert für die drei Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von 10, 8 und 6 Jahren. Die beiden weiteren Angeklagten sollen eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten respektive eine bedingte Geldstrafe erhalten.
Sabotage an Glasfaserkabeln
Die Gruppe geriet in Verdacht, nachdem im Dezember 2023 in Rheinfelden mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten worden waren. Die Versorgung mit Internet, Telefonie und Kabelnetz fiel wiederholt aus. Auch OnlineReports berichtete über die Vorfälle.
Die Staatsanwaltschaft nahm in der Folge vier Tatverdächtige fest und steckte sie in Untersuchungshaft. Im Laufe des Verfahrens brachte die Staatsanwaltschaft die fünf Männer mit diversen weiteren Straftaten in Verbindung. So sollen sie etwa zwei Hemmschuhe auf ein Gleis gelegt haben – es sei «wohl eher zufällig» nicht zu einer Entgleisung gekommen. Ausserdem soll ein Teil der Beschuldigten mehrere Unternehmen mit sogenannten DDoS-Attacken und anderen technischen Störungen geschadet haben.
«Gruppendynamik»
Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf eine politische oder extremistische Motivation ergeben – «vielmehr dürfte es sich um eine sich selbst verstärkende Gruppendynamik gehandelt haben». Die Delikte seien in unterschiedlicher Zusammensetzung erfolgt.
Zusätzlich zu den fünf Männern verdächtigen die Ermittlungsbehörden auch zwei Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Diese Verfahren werden von der Jugendanwaltschaft separat geführt.