Die Erhöhung des Vermögensverzehrs kommt vors Volk

Portemonnaie mit Schweizer Franken.
(Bild: Jan Amsler)

Die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes, zu der der Baselbieter Landrat am Donnerstag die zweite Lesung durchgeführt hat, kommt vors Volk. Zwar wurde die Revision mit 53 Ja- zu 22 Nein-Stimmen im Parlament relativ deutlich angenommen. Sie verfehlte aber das Vierfünftelsmehr, das bei 61 Stimmen gelegen hätte.

Die SP stimmte ziemlich geschlossen gegen die Revision. Denn diese sieht vor, dass der Vermögensverzehr für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, die in Heimen und Spitäler leben, von bisher 10 auf neu 20 Prozent erhöht werden soll. Unverändert bleibt dagegen der Vermögensfreibetrag von 30’000 Franken für Alleinstehende und von 50’000 Franken für Ehepaare.

Für den Kanton brächte die Erhöhung eine Einsparung von 1,5 Millionen Franken und für die Gemeinden von 1,75 Millionen Franken pro Jahr.

Vierfünftelsmehr verfehlt

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