Einbürgerung in Basel-Stadt

Kommission will kantonale Gebühren streichen

Schweizer Pass
(© Foto: Alessandra Paone)

Die Basler Stimmberechtigten haben sich vor einem Jahr gegen das kantonale Ausländerstimmrecht ausgesprochen. Wer politisch mitentscheiden will, muss sich demnach einbürgern. Deswegen möchte die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rats die Einbürgerung erleichtern.

Konkret beantragt die Kommission dem Parlament mit 11 zu 1 Stimmen, vollständig auf kantonale Gebühren zu verzichten, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Stattdessen soll die Gebührenhoheit vollständig bei den Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen liegen.

Für Gesuchstellende bedeutet dies, dass sie neben der Bundesgebühr nur noch eine kommunale Gebühr bezahlen müssen. Für eine Einzelperson über 25 Jahren würde eine Einbürgerung in Basel neu 1050 Franken (bisher 1900 Franken) kosten, in Riehen 1800 Franken (bisher 2650 Franken) und in Bettingen 1500 Franken (bisher 2350 Franken).

Maximal 100 Franken für unter 25-Jährige

Im Jahr 2022 überwies der Grosse Rat einen Vorstoss des Sozialdemokraten Mahir Kabakci, wonach Einbürgerungswillige unter 25 Jahren von Gebühren befreit werden sollen. Die Motion werde mit dem Vorschlag der JSSK vollständig umgesetzt, heisst es im Communiqué. Unter 25-Jährige müssten maximal 100 Franken für die Einbürgerung bezahlen. Weiter sollen neu auch Menschen mit tiefem Einkommen, die Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen beziehen, «von einer sozialpolitisch motivierten Abfederung bei den kommunalen Gebühren profitieren». 

Die Bundesgebühr und Kosten für allfällige Dokumente müssten die Gesuchstellenden weiterhin selbst tragen, die Kosten für die kommunalen Gebührenbefreiungen übernehme hingegen der Kanton.  

Die JSSK rechnet mit Kosten von rund einer Million Franken pro Jahr, sofern die Gesuchszahlen nicht steigen. Sie erwartet aber eine Entlastung für die kantonale Verwaltung, zumal diese keine Rechnungen mehr für die kantonalen Gebühren stellen müsse.

Einbürgerung in Basel-Stadt

Kommentare

Peter Waldner
17. November 2025 um 14:15

Voraussetzungen

Zitat: «Weiter sollen neu auch Menschen mit tiefem Einkommen, die Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen beziehen, ‹von einer sozialpolitisch motivierten Abfederung bei den kommunalen Gebühren profitieren›». Ist das gegenüber jenen Einwohnern, die über 40 Jahre lang für die «Sozialpolitik» brav einbezahlt haben, eigentlich gerecht? "Tiefes Einkommen" und «Prämienverbilligung» mag ja noch angehen – aber Sozialhilfe? Und EL nicht nur bei IV, sondern auch AHV? Ich ärgere mich oft, wenn alte Mandantinnen von mir im Pflegeheim gerade mal 750 Franken (inkl. Krankenkassenprämie) von der EL erhalten, aber zur «freien Verfügung» (wozu auch Versicherungen, Coiffeur, Fusspflege etc. gehören) nur 400 Franken haben dürfen – genau gleich viel, wie Leute, die von wenigen Jahren eingewandert sind und über 7000 Franken im Monat von der EL kriegen. Wollen wir wirklich die Einwanderung in unsere Sozialsysteme fördern, ja sogar mit einem Schweizer Pass belohnen?