Ausländer in der Polizei

Kehrtwende im Baselbiet: Landratskommission will am Status quo festhalten

Polizei Baselland
(© Foto: Polizei Baselland)

Sollen auch Ausländer Polizistin oder Polizist werden dürfen? Im Baselbiet scheint sich die Politik in dieser Frage nicht einig zu sein. Nachdem die Regierung auf Antrag des Landrats eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet hat, will die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) nun doch nur Personen mit Schweizer Pass ins Polizeikorps des Kantons Baselland aufnehmen. Die Mitglieder der JSK lehnen eine Gesetzesänderung mit sieben zu fünf Stimmen knapp ab. 

Im Mai 2024 hatte sich eine Mehrheit des Landrats für die Zulassung von Polizistinnen und Polizisten mit einer Niederlassungsbewilligung C ausgesprochen. Grund für die damalige Zustimmung war unter anderem der Personalmangel innerhalb der Baselbieter Polizei. Dieses in beiden Basel verbreitete Problem hatte überhaupt erst den Anlass zum Vorstoss der SP-Landrätin Simone Abt gegeben.

Bürgerliche setzen sich durch

Es ist davon auszugehen, dass sich die Bürgerlichen in der JSK mit ihren vier SVP- und drei FDP-Vertretern durchgesetzt haben. Als Grund für die Ablehnung führt die Mehrheit im Bericht an, dass «nur Schweizer Staatsbürger das staatliche Gewaltmonopol ausüben sollten». Befürworter sind hingegen der Meinung, dass die Akzeptanz der Polizei und ihrer Arbeit verbessert werden könne, wenn die Polizei möglichst ähnlich wie die Gesamtgesellschaft aufgestellt sei. 

Ob die Schweizer Staatsbürger ausreichen werden, um auch in Zukunft das benötigte Personal der Baselbieter Polizei zu stellen, bleibt offen. Das letzte Wort in der Debatte um die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern wird jedenfalls das Gesamtparlament haben. 

Im Nachbarkanton Basel-Stadt sowie in den Kantonen Jura, Neuenburg, Graubünden und Schwyz dürfen Personen mit C-Ausweis bereits als Polizistin oder Polizist arbeiten.

*Aurelio Gaggiotti hat diesen Beitrag im Rahmen seines fünfwöchigen Praktikums bei OnlineReports umgesetzt.

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