Beide Basel bereiten sich auf den Japankäfer vor
Die Kantone Basel-Stadt und Baselland haben Ende Juni 2024 in der Brüglingerebene bei den Fussballfeldern St. Jakob in Münchenstein eine Population des Japankäfers entdeckt. Auch im Gebiet der Kraftwerke Birsfelden, im Rankhof und bei der Verzweigung Hagnau fanden sie einzelne Käfer. Die zuständigen Stellen setzten gezielte Massnahmen ein, um zu verhindern, dass sich der melde- und bekämpfungspflichtige Schädling ausbreitet.
Die Stadtgärtnerei in Basel und der Ebenrain im Baselbiet haben auch für das Jahr 2025 Massnahmen eingeplant, wie das Basler Bau- und Verkehrsdepartement und die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion in einem gemeinsamen Communiqué mitteilen. Bereits Ende Mai montieren sie die Lockstofffallen, um den Japankäfer zu überwachen. Im Gegensatz zu 2024 ist dieses Jahr aber nicht vorgesehen, die Fussballfelder zu fräsen und abzudecken.
Änderungen beim Bewässerungsverbot
Nach dem ersten Käferfund sollen die Fallenstandorte und -kontrollen stark intensiviert und die Befalls- und Pufferzone ausgeschieden werden. Auch soll dann die neue Allgemeinverfügung in Kraft treten. Zudem dürfen Rasen sowie Grünflächen bis Ende September 2025 nicht bewässert werden. Das Bewässerungsverbot hat zum Ziel, dass die Grünflächen unattraktiv für die Japankäferweibchen werden, die ihre Eier bevorzugt in feuchten Wiesen ablegen.
Blumen und Gemüse darf man weiterhin giessen. Vom Verbot ausgenommen sind ausserdem Sportrasen-Grünflächen. Diese können beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch einreichen. Auf diesen Flächen werden im Herbst erneut Nematoden, Fadenwürmer, eingesetzt. Die Ausnahme gilt nicht für Privatgärten.
Es ist zudem verboten, die Oberflächenschicht des Bodens bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern aus dem Befallsherd hinauszutragen. Für die Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026 können auf Gesuch beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst Ausnahmen bewilligt werden. Die Grüngutabfuhr der Gemeinden kann weiterhin normal genutzt werden.