Baselbieter Regierung will Tagesschulen ermöglichen
Künftig sollen im Baselbiet die Gemeinden und der Kanton die von ihnen getragenen öffentlichen Schulen bei Bedarf als Tagesschulen gestalten können. Die Regierung gibt eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 27. April 2026.
Insbesondere auf Primarstufe böten Tagesschulen gegenüber einer herkömmlichen Schule mit ergänzender Tagesstruktur «zahlreiche Vorteile für Gemeinde, Erziehungsberechtigte und die Institution Schule selbst», schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die «räumliche und konzeptionelle Verzahnung von Unterricht, Betreuung und Freizeitgestaltung» stelle eine zeitgemässe Antwort auf die Bedürfnisse von Familien, Gesellschaft und Wirtschaft dar.
Die Regierung gibt aber auch zu bedenken, dass das Modell Tagesschule zulasten der Familienzeit gehen könne. Auch sei die Trägerschaft für zusätzliche organisatorische und bauliche Massnahmen verantwortlich. Deshalb sollen Gemeinden und Kanton die Vor- und Nachteile einer Trägerschaft abwägen und frei entscheiden, ob sie eine Tagesschule betreiben möchten. Auch die Familien dürfen entscheiden, ob sie das Angebot einer Tagesschule nutzen wollen. Besteht am Wohnort keine Alternative in Form des herkömmlichen Schulbetriebs, muss der Schulträger sicherstellen, dass das Kind an einem anderen Ort zur Schule gehen kann.