Ergänzungsleistungen Basel-Stadt

Kanton erinnert Anspruchsberechtigte per Post

Senior
(Symbolfoto)

Wer in Basel-Stadt ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat und diese nicht bezieht, bekommt ab sofort Post vom Kanton. Seit Anfang Februar verschickt das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) Informationsschreiben an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Im ersten Halbjahr sollen rund 3400 Briefe verschickt werden, davon etwa 80 Prozent an AHV-Empfängerinnen und -Empfänger. 

Der Kanton setzt damit die Gesetzesänderung um, wonach die Nichtbezugsquote bei Ergänzungsleistungen in Basel-Stadt gesenkt werden soll. Der entsprechende Antrag wurde 2023 von der Sozialdemokratin Christine Keller eingereicht und 2024 vom Grossen Rat angenommen. Die SP spricht in ihrer damaligen Medienmitteilung von einem «Missstand». Wie eine Studie aus dem Jahr 2021 zeigt, beziehen rund 30 Prozent aller anspruchsberechtigten Baslerinnen und Basler keine Ergänzungsleistungen. 

Die beschlossenen Massnahmen sollen nun sicherstellen, dass «anspruchsberechtigte Personen ihre gesetzlichen Leistungen kennen und bei Bedarf in Anspruch nehmen können», wie das WSU am Montag mitteilt. Die Schreiben enthalten auch eine Anleitung zur Anmeldung in «verständlicher Form». Neu können betroffene Personen ihre Ergänzungsleistungen zudem online beantragen. 

*Aurelio Gaggiotti hat diesen Beitrag im Rahmen seines fünfwöchigen Praktikums bei OnlineReports umgesetzt.

Ergänzungsleistungen Basel-Stadt

Kommentare