Wer ohne Bewilligung durch Birsfelden fährt, wird gebüsst
Die Gemeinde will den zunehmenden Ausweich- und Transitverkehr durch ihr Gebiet reduzieren.
Ab dem 1. September 2025 gilt in Birsfelden rund um die Uhr und an sieben Tagen pro Woche eine Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK). Damit will die Gemeinde den zunehmenden Ausweich- und Transitverkehr durch ihr Gebiet reduzieren und die Quartierbevölkerung schützen.
Mit dem neuen System werden Fahrzeuge an den Ein- und Ausfahrten ins Gemeindegebiet automatisch kontrolliert. Personen, die das Gebiet mit ihrem Fahrzeug in weniger als 15 Minuten durchqueren und keine Durchfahrtsberechtigung besitzen, erhalten eine Ordnungsbusse von 100 Franken.
Ausnahmen für Bewohner und Unternehmen
Bewohnerinnen und Bewohnern von Birsfelden und des Freuler-Quartiers in Muttenz, Unternehmen mit Standort im betroffenen Gebiet sowie der öffentliche Verkehr, Taxis und Blaulichtorganisationen sind zur freien Durchfahrt berechtigt. Sie erhalten automatisch und kostenlos eine Durchfahrtsbewilligung für die auf ihren Namen registrierten Fahrzeuge. Diese wird dabei elektronisch im System gespeichert. Die Gemeinde händigt keine gedruckte Karte aus, wie es auf ihrer Website heisst.
Wer eine spezielle Durchfahrtsbewilligung benötigt, könne «in begründeten Fällen» – etwa für einen Dienstwagen oder ein Werkstatt-Ersatzfahrzeug – «unkompliziert und kostenlos» eine befristete Bewilligung über ein Antragsformular bei der Gemeinde beantragen.
Personen werden nicht identifiziert
Auch wer etwa zum Einkaufen oder zur Arbeit nach Birsfelden fährt und sich daher länger als 15 Minuten im Gemeindegebiet aufhält, wird nicht gebüsst.
Die ADK ersetzt die bisherigen temporären Fahrverbote und Polizeikontrollen, die seit 2016 in einzelnen Quartieren eingesetzt wurden, um den Verkehr zu beruhigen. Trotz dieser Massnahmen sei es insbesondere während der abendlichen Stosszeiten immer wieder zu Rückstaus gekommen, schreibt die Gemeinde Birsfelden in einer Mitteilung.
Die Gemeindeversammlung hat die ADK Ende 2024 deutlich gutgeheissen. Das Projekt sei in enger Abstimmung mit der Datenschutzfachstelle des Kantons Baselland entwickelt worden, heisst es weiter im Communiqué. Es würden ausschliesslich Fahrzeugnummern verarbeitet; Personen würden nicht identifiziert.