Ärztestopp gilt ab Juli in fünf Bereichen

Operation an der Hand
Verschiedene Fachbereiche, etwa die Handchirurgie, sind ab 1. Juli stärker reguliert. (Bild: ZVG)

Die beiden Basel beschränken die Anzahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte in bestimmten medizinischen Fachgebieten. Die neuen Regeln treten am 1. Juli in Kraft, wie das Basler Gesundheitsdepartement unter Lukas Engelberger und die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion unter Thomi Jourdan am Dienstag informieren.

Die Zulassungsbeschränkung betrifft die Fachgebiete Angiologie (Gefässerkrankungen), Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Hohe Ärztedichte

Ärztevertreter und Freisinnige hatten den sogenannten Ärztestopp im Baselbiet im vergangenen Jahr noch bekämpft. Die Stimmberechtigten nahmen die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes mit knapp 62 Prozent aber klar an. Die Befürworter und die Regierung argumentierten unter anderem mit Einsparungen von 7,7 Millionen Franken. In Basel-Stadt ist hingegen schon seit April 2022 eine entsprechende Verordnung in Kraft. Sie wird nun durch die neue Regelung ersetzt. Bisher waren acht Fachdisziplinen betroffen.

Die Kantone setzen die Zulassungsbeschränkung auf Weisung des Bundes hin um. Das Ziel ist es, das ambulante Versorgungsangebot «bedarfsgerecht zu regulieren». So sollen die hohe Ärztedichte reduziert und der Anstieg der Gesundheitskosten gedämpft werden. Als Berechnungsgrundlage dienen sogenannte Versorgungsgrade. Diese werden vom Bund definiert und von den Kantonen nach eigenen Kriterien gewichtet.

Umsetzung kantonal

Die beiden Basel haben die Höchstzahlen im Rahmen der Gemeinsamen Gesundheitsregion zusammen definiert und gleichlautende Verordnungen erlassen. Die Umsetzung erfolgt aufgrund des Territorialitätsprinzips kantonal.

Ab Juli gelten folgende Höchstzahlen (in Vollzeitäquivalenten):

  • Angiologie: Basel-Stadt 9,1 / Baselland 6,0
  • Handchirurgie: BS 10,0 / BL 14,8
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates: BS 77,7 / BL 81,7
  • Oto-Rhino-Laryngologie: BS 22,5 / BL 23,1
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie: BS 12,8 / BL 1,6
Gegen Überversorgung

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