Bald können Kreuzfahrtschiffe wieder in Basel anlegen

Hotelschiff wendet vor dem Hafen in Basel
(© Foto: Fabian Schwarzenbach)

Wegen Problemen mit dem Arbeitsvisum für die Besatzung legen Kreuzfahrtschiffe seit einigen Monaten nicht mehr in Basel an. Stattdessen weichen sie nach Deutschland bei Weil am Rhein und Breisach oder auf die französische Rheinseite bei Huningue und Strassbourg aus. Darunter leidet auch der Basler Tourismus, denn die Schiffe bringen jährlich mehrere Tausend Passagiere in die Stadt. 

Nach einem Aufschrei der Branche präsentieren nun der Bund und der Kanton Basel-Stadt eine Lösung. Für den Standort Basel sei die Schifffahrt ein wichtiger Faktor, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) und des Staatssekretariats für Migration (SEM). Im Laufe des Jahres 2025 habe sich gezeigt, dass der Einsatz von Personal aus sogenannten Drittstaaten «flexibler» geregelt werden müsse.

Acht-Tage-Regelung

Ab dem 1. Januar können Unternehmen aus dem Ausland ihre Mitarbeitenden bis zu maximal acht Tagen pro Kalenderjahr bewilligungsfrei einsetzen. Um eine Bewilligung mit längerer Dauer zu beantragen, muss der Arbeitgeber seinen operativen Sitz in der Schweiz haben. Daher gilt neu für inländische Arbeitgeber, dass eine Arbeitsgenehmigung für Personal aus Drittstaaten ab dem ersten Einsatztag möglich ist. So werde sichergestellt, dass alle Schiffe, die die Vorgaben einhalten, in der Schweiz anlegen und operieren können. Die bestehenden Regelungen für EU/EFTA-Staatsangehörige sind davon nicht betroffen.

Transnationale wirtschaftliche Aktivitäten wie die Rheinschifffahrt müssen in nationale Zulassungssysteme eingebettet werden. Die Schweiz verfolge dabei einen eigenständigen Ansatz, «der das Territorialprinzip, wirtschaftliche Interessen, Rechtssicherheit und den Schutz von Arbeitnehmenden in Einklang bringt», halten WSU und SEM fest. Andere Anrainerstaaten des Rheins oder Staaten entlang weiterer Flüsse wie der Donau hätten jeweils eigene Regeln.

Die Schifffahrtsbranche muss ihrerseits sicherstellen, dass entsprechende Bestimmungen wie unter anderem ausländerrechtliche Lohn- und Arbeitsbedingungen «jederzeit eingehalten werden». Das SEM werde die Umsetzung mit dem Kanton Basel-Stadt abstimmen.

Weiterführende Links:

Flexiblere Lösung für Besatzung

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