Landrat schiebt die Revision des Finanzausgleichs hinaus
Die Rückweisung freut vor allem die FDP mit dem Regierungskandidaten und Arlesheimer Gemeindepräsidenten Markus Eigenmann: Der Wahlkampf ist entlastet.
In seltener Einmütigkeit hat der Landrat am Donnerstagnachmittag den ausgearbeiteten Gegenvorschlag zur formulierten Gesetzesinitiative «Teilrevision des Finanzausgleichs» mit 57 Ja zu 14 Nein, bei 4 Enthaltungen, an die Finanzkommission zurückgewiesen. Freude an diesem Entscheid dürften vor allem die Freisinnigen haben. Es waren nämlich die Gebergemeinden Arlesheim – mit Regierungskandidat Markus Eigenmann als Gemeindepräsident –, Oberwil, Therwil, Allschwil, Binningen, Pratteln und Reinach, die die Initiative zur Entlassung der Gebergemeinden im Herbst 2024 ergriffen hatten.
Damit ist der laufende Wahlkampf um die Nachfolge der Bildungsdirektorin Monica Gschwind von der Frage um den Finanzausgleich entlastet. Das wurde in der Landratsdebatte zwar so nicht gesagt. Die FDP-Votanten Andreja Weber und Marc Schinzel haben aber doch mit Nachdruck darauf hingewiesen, ein Ausspielen von Geber- und Nehmergemeinden müsse unbedingt vermieden werden.
Die Initiative «Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes» zielt darauf ab, den Ressourcenausgleich zwischen Geber- und Nehmergemeinden zu reduzieren. Dazu soll die Abschöpfung der Mittel bei den Gebergemeinden über dem Ausgleichsniveau – dieses lag 2024 bei 2670 Franken Steuerkraft pro Kopf – innert acht Jahren von heute 60 auf neu noch 40 Prozent vermindert werden.
Mehrkosten für den Kanton
Demgegenüber sollen die Lastenabgeltungen und Kompensationsleistungen des Kantons an die seit 2015 aufgelaufene Teuerung angepasst und die laufende Teuerung in den Folgejahren jeweils ausgeglichen werden. Die Entlastung der Gebergemeinden würde unter diesen Umständen 7,3 Millionen Franken jährlich betragen. Für den Kanton entstünden bis 2034 Mehrkosten von 13,5 Millionen Franken.
Der Gegenvorschlag will dagegen die Abschöpfung nur auf 50 statt auf 40 Prozent reduzieren. Die Empfängergemeinden erhielten so drei Millionen Franken weniger pro Jahr. Während einer Übergangszeit von vier Jahren bekämen sie Übergangsbeiträge von insgesamt 5,9 Millionen Franken aus dem Ausgleichsfonds, aber keinen Teuerungsausgleich vom Kanton. Für diesen wäre die Sache kostenneutral.
Diese Lösung vermochte indessen niemanden zu befriedigen. Pascal Meschberger (SP) brachte es auf den Punkt: «Die Initiative der Gebergemeinden kommt für uns nicht infrage. Aber sie ist fast noch besser als der Gegenvorschlag.» Und Béatrix von Sury d’Aspremont (Mitte) warnte vor einem Scherbenhaufen.
Riebli unterliegt
Gegen Zurückweisung war ein Teil der SVP-Fraktion um Peter Riebli. Der SVP-Präsident sprach sich deshalb dagegen aus, weil mit einer Rückweisung an die Finanzkommission die gesetzliche Frist für die Durchführung der Volksabstimmung über die Initiative, die im Mai 2026 abläuft, nicht eingehalten werden kann. Die grosse Mehrheit des Landrats sieht darin indessen kein gravierendes Problem.
Vielleicht wollte der Landrat mit seiner Rückweisung aber auch vermeiden, dass ein weiterer Gegenvorschlag scheitert. Am Donnerstagvormittag hatte er nämlich jenen zur Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» in der Schlussabstimmung noch versenkt.