E-Voting-Debakel

Staatsanwaltschaft leitet Strafverfahren ein – Regierung gibt externe Analyse in Auftrag

E-Voting, Abstimmungsbroschüre und Laptop im Hintergrund
(© Symbolfoto: Jan Amsler)

Die E-Voting-Panne vom vergangenen Abstimmungswochenende in Basel-Stadt um die verloren gegangenen Stimmen zieht weitere Konsequenzen nach sich. Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet, wie die Kantonsregierung am Dienstag informiert. Zudem gibt die Regierung eine externe Analyse «der Umstände und Ursachen des Vorfalls» in Auftrag.

Am Sonntag stimmte die Schweizer Bevölkerung über vier Vorlagen ab, konkret über die SRG-, Klimafonds- und Bargeld-Initiativen sowie über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung. Dabei haben in Basel-Stadt elektronisch abgegebene Stimmen von insgesamt 2048 Auslandschweizern sowie Stimmberechtigten mit Behinderungen nicht ausgezählt werden können. Der Staatskanzlei gelang es nicht, die digitale Urne zu öffnen. Selbst hinzugezogene IT-Experten konnten das Problem nicht beheben. Wie die Regierung im Communiqué weiter festhält, zeichnet sich auch weiterhin keine Lösung ab.

Der Fehler ist ausschliesslich im Kanton Basel-Stadt aufgetreten und steht im Zusammenhang mit einem USB-Stick, mit dem die Daten entschlüsselt werden sollten. Das E-Voting-System der Schweizerischen Post ist laut Regierung explizit nicht die Ursache für den Vorfall. Auch sei es bei vergangenen Abstimmungen und Wahlen – der aktuelle E-Voting-Versuchsbetrieb läuft seit dem 18. Juni 2023 – zu keinen Zwischenfällen gekommen.

Testbetrieb ausgesetzt

Dennoch setzt die Regierung den Testbetrieb der elektronischen Stimmabgabe vorerst bis Ende 2026 aus. Aktuell diskutiert die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rats einen Ratschlag zur Finanzierung des E-Voting-Testbetriebs für die kommenden zehn Jahre. Weil ein Abschluss dieser Beratung «derzeit nicht angebracht» erscheint, beantragt die Regierung dem Parlament, das Geschäft vorerst nicht weiterzubehandeln. Auf nationaler Ebene hingegen soll der Testbetrieb weitergehen, wie die NZZ mit Verweis auf einen Sprecher der Bundeskanzlei schreibt.

Der Vorfall sorgt für massive Kritik in der Bevölkerung und in der Politik. In verschiedenen Medien drücken Direktbetroffene ihren Unmut aus, viele befürchten einen Vertrauensverlust für das E-Voting. Im Grossen Rat sind bereits mehrere Vorstösse hängig. Die Regierung kommt diesen nun teilweise zuvor. Sie bedauert «ausserordentlich», dass die politischen Rechte der betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzt werden.

Immerhin waren die Abstimmungsresultate am Sonntag deutlich genug, sodass die fehlenden Stimmen den Ausgang nicht massgeblich beeinflusst haben.

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