Mit dem C-Ausweis in den Schulrat? Nein, findet die Regierung
Insbesondere für kleine Gemeinden ist es schwierig, Menschen zu finden, die sich für ein Amt zur Verfügung stellen. Nicht nur für den Gemeinderat, sondern auch für den Schulrat oder die Sozialhilfebehörde. Um letztere zwei Gremien ging es der Oberbaselbieter Gemeinde Anwil mit rund 550 Einwohnerinnen und Einwohnern vor allem, als sie Anfang 2024 zusammen mit Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Häfelfingen, Känerkinden, Langenbruck, Lauwil, Oberdorf, Oltingen, Rünenberg und Zeglingen die Wählbarkeitsinitiative lancierte.
Konkret will das Gemeinde-Begehren die Kantonsverfassung dahingehend ändern, dass nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Schweizer Pass, sondern auch Personen mit C-Bewilligung in den Schulrat und in die Sozialhilfebehörde gewählt werden können. Die Gemeinden sollen die Mindestaufenthaltsdauer selbst festlegen können, also wie viele Jahre jemand dort gewohnt haben muss, um sich zur Wahl zu stellen.
Regierung befürchtet Wildwuchs
Genau in diesem Punkt befürchtet die Baselbieter Regierung aber einen Wildwuchs und empfiehlt auch deshalb die Wählbarkeitsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Den Ausländerinnen und Ausländern würden je nachdem, in welcher Gemeinde sie wohnen, unterschiedliche politische Rechte zustehen, argumentiert die Regierung in einem Communiqué vom Mittwoch. Zugleich würden unterschiedliche Voraussetzungen für die Wohnsitzdauer gelten.
Die Regierung kritisiert zudem, dass «die Einheit des Bürgerrechts mehrfach verletzt würde». Ausländerinnen und Ausländer könnten zwar in ein öffentliches Amt gewählt werden (passives Wahlrecht), selbst aber weder wählen noch an Sachabstimmungen teilnehmen (aktives Wahlrecht). Auch würde das passive Wahlrecht für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer auf die Sozialhilfebehörde und den Schulrat beschränkt.
Der Landrat habe sich in der Vergangenheit mehrmals dagegen ausgesprochen, die politischen Rechte für Ausländerinnen und Ausländer auszuweiten, hält die Regierung weiter fest und weist wie schon das Parlament auf die Möglichkeit der Einbürgerung hin.