Von 1000 auf 70 Bussen pro Tag
Im September hat die Gemeinde Birsfelden die Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) eingeführt. Ziel ist es, den zunehmenden Ausweich- und Transitverkehr durch Wohnquartiere zu unterbinden. Seither dürfen nur berechtigte Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker oder jene, die sich länger als 15 Minuten im Quartier aufhalten, die betroffenen Gemeindestrassen ungehindert nutzen; andernfalls droht eine Ordnungsbusse von 100 Franken.
Seit dem neuen Regime ist Birsfelden in aller Munde. Medien berichten regelmässig über die Baselbieter Gemeinde an der Grenze zur Stadt Basel. Und andere von Stau geplagten Schweizer Gemeinden wie Egerkingen denken nun auch über eine Durchfahrtskontrolle nach Birsfelder Vorbild nach.
25 Prozent weniger Verkehr
In der Baselbieter Agglo-Gemeinde zeigt das neue System jedenfalls bereits Wirkung: Die angestrebte Entlastung der Quartiere vom Ausweichverkehr sei deutlich spürbar, teilt die Gemeinde am Dienstag mit. Für die Bewohnerinnen und Bewohner bedeute das «weniger Lärm, mehr Sicherheit und eine spürbar höhere Wohnqualität». Der von der Gemeindeversammlung bewilligte Projektkredit von rund 490'000 Franken könne «voraussichtlich mit einer Punktlandung abgeschlossen werden».
Konkret ist auf den von der ADK erfassten Quartierstrassen der Verkehr um durchschnittlich 25 Prozent zurückgegangen – am stärksten in der Hardstrasse (30 Prozent) sowie in der Friedhofstrasse (27 Prozent). Die Übertretungen haben sich bei 70 pro Tag eingependelt. Zu Beginn waren es rund 1000 pro Tag gewesen.
Neben der Wohnbevölkerung der betroffenen Quartiere profitiere auch der öffentliche Verkehr, namentlich die Buslinien 80 und 81 der AAGL, die wegen weniger Stau auf dem Abschnitt Hardstrasse weniger Zeit verlieren, heisst es im Communiqué.
Über 29'000 Übertretungen
Seit Einführung des Systems gab es über 29'000 Übertretungen. Bis Anfang Dezember seien rund 62 Prozent der ausgestellten Bussen bezahlt worden. Derzeit seien zehn Bussen-Fälle bei der Staatsanwaltschaft «zur erstinstanzlichen Beurteilung pendent». In einem weiteren Fall legte jemand gegen eine nicht erteilte Durchfahrtsbewilligung Beschwerde bei der Baselbieter Regierung ein. Die Gemeinde betont in der Mitteilung, die ADK vorher «umfassend juristisch» abgeklärt und die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen zu haben.
Neben dem positiven Effekt der Entlastung in den Quartieren hat das neue Verkehrsregime die Gemeindeverwaltung aber auch vor Herausforderungen gestellt: Um die «sehr hohe Anzahl an Übertretungen» administrativ zu verarbeiten, musste sie zusätzliches Personal anstellen. Zahlreiche Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker hätten sich mit Rückfragen oder Beschwerden an die Gemeinde gewandt. Die Folge davon seien lange Wartezeiten gewesen.
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