Kantonale Abstimmungen

Auch beim dritten Anlauf: Baselbieter Stimmvolk sagt Nein zu höherem Vermögensverzehr

Die Verlegung der Naubrücke in Laufen kommt mit einem Zweidrittelsmehr deutlich durch.

Senior
Seniorinnen und Senioren sollen geschont werden. (Symbolfoto)

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Baselland wollen offensichtlich nichts wissen von einem stärkeren Vermögensverzehr. Nach 2012 und 2014 hat der Baselbieter Souverän am Wochenende einer entsprechenden Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes mit 40’280 Nein (55,18 Prozent) zu 32’717 Ja (44,82 Prozent) eine Abfuhr erteilt.

Konkret ging es darum, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, die in Heimen oder Spitälern leben, sich stärker mit ihrem Vermögen hätten an den Kosten beteiligen müssen. Der dafür notwendige Vermögensverzehr wäre von bisher jährlich 10 auf neu 20 Prozent erhöht worden. Betroffen davon wären allerdings nur Vermögen über einem Freibetrag von 30’000 Franken für Alleinstehende und von 50’000 Franken für Ehepaare gewesen. Der Kanton hätte sich auf diese Weise jährlich um 1,15 Millionen und die Gemeinden um 1,75 Millionen Franken finanziell entlasten können. Nach der Ablehnung bleibt es nun bei einem Verzehr von zehn Prozent, was mittlerweile einem schweizerischen Unikum entspricht.

Gegen den Willen des Landrats

Die gegnerische Propaganda hat mit ihrem etwas rührseligen Plakat «Seniorinnen und Senioren schikanieren» offenbar verfangen. Möglicherweise war aber vor allem die unheilige Allianz von SP und SVP gegen die Gesetzesrevision dafür verantwortlich, dass das Anliegen erneut gescheitert ist.

Dabei hätten die gegnerischen Argumente unterschiedlicher kaum sein können. Während die Linke sich gegen «zynische Kürzungen bei den Sozialleistungen auf dem Rücken von Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen» wehrte, wollte die SVP Leute mit kleinem Vermögen nicht schlechter behandelt sehen, «als die, die ihr Vermögen verprasst haben». SVP-Kantonalpräsident Peter Riebli sprach dann auch nach der Abstimmung gegenüber den SRF-Medien vom Resultat als einem «Aufstand der Leute mit kleinem Vermögen». Vielleicht haben es aber in unsicheren Zeiten Vorlagen, die auch nur im Entferntesten an der sozialen Sicherheit rütteln, einfach besonders schwer. Selbst dann, wenn diese im Landrat doch recht deutlich – hier mit 53 gegen 22 Stimmen – angenommen wurden.

Nur in fünf Gemeinden gutgeheissen

Gutgeheissen wurde die Erhöhung des Vermögensverzehrs nur gerade in 5 von 86 Baselbieter Gemeinden – in Arlesheim, Bottmingen, Oberwil, Schönenbuch und Sissach. Und auch dort nur relativ knapp mit einem Ja-Prozentanteil zwischen 50,17 und 55,22 Prozent.

Hingegen haben die beiden Oberbaselbieter Gemeinden Buckten und Wenslingen die Vorlage mit einem Nein-Anteil von über 70 Prozent abgelehnt.

Ja zur Brückenverschiebung

Klar gutgeheissen wurde dagegen die Verschiebung der Naubrücke in Laufen im Zuge des Hochwasserschutzes. 44’024 Stimmende oder 64,87 Prozent sagten Ja zur entsprechenden einmaligen Ausgabe von 34,375 Millionen Franken, 23’836 Personen oder 35,13 Prozent lehnten sie ab. Nein stimmten nur die drei Gemeinden Rümlingen (50,53 Prozent), Wahlen (52,19 Prozent) und Dittingen (55,46 Prozent).

Das gegnerische Komitee hatte im Vorfeld der Abstimmung vor allem die hohen Kosten moniert. Zudem wurde befürchtet, dass das Laufner Wohngebiet Norimatt/Spilag wegen Lärmimmissionen entwertet würde.

Die Stimmbeteiligung lag bei 39,34 (Ergänzungsleistungsgesetz) beziehungsweise bei 38,55 (Naubrücke) Prozent.

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