Das Bundesamt für Verkehr rüffelt die BVB
Die Oberaufsicht in Bern sieht das TikTok-Video der Tramführerin und interveniert. Die Basler Verkehrs-Betriebe haben sich bereits von der Mitarbeiterin getrennt.
Sie filmte sich singend und tanzend im Führerstand eines BVB-Trams und veröffentlichte das Video auf Tiktok. Nun ist die Drämmlerin weg. Die Personalrekurskommission des Kantons Basel-Stadt hat gemäss mehrerer übereinstimmender Aussagen entschieden, sich von der Mitarbeiterin zu trennen.
Die Basler Verkehrs-Betriebe möchten dies gegenüber OnlineReports nicht bestätigen – obwohl das Transportunternehmen aus Sicherheitsgründen mit seinen personalrechtlichen Konsequenzen korrekt gehandelt hat. Oder handeln musste.
Die BVB haben, kurz nachdem das Video viral ging, eingegriffen. Die Aufnahme gelangte aber auch nach Bern, genauer zum Bundesamt für Verkehr (BAV). Dieses hat die Oberaufsicht über die schienengebundenen Verkehrsbetriebe in der Schweiz und nimmt sie auch wahr.
«Oberste Priorität»
Das zum Verkehrsdepartement von Bundesrat Albert Rösti (SVP) gehörende Amt zitierte BVB-Direktor Bruno Stehrenberger. Oder wie es BAV-Mediensprecher Michael Müller diplomatisch formuliert: «Ich darf Ihnen bestätigen, dass das BAV aufgrund des erwähnten Falles mit den BVB Kontakt aufgenommen und um eine Stellungnahme gebeten hat.»
Die Antwort aus Basel fasst Müller ebenfalls zusammen: «Die BVB schätzen die Sicherheitskultur unter dem Fahrpersonal allgemein als gut ein. Das Unternehmen hat dem BAV versichert, dass die Sicherheit oberste Priorität geniesst und ein solches Verhalten nicht toleriert wird.»
Das BAV zeigt sich zufrieden, dass die BVB den Vorfall zwischenzeitlich aufgearbeitet haben. BVB-Sprecher Matthias Steiger will hingegen keine Auskunft geben, da es sich um «ein laufendes Verfahren handelt». Das deutet darauf hin, dass vielleicht noch letzte Details über den Austritt der Mitarbeiterin geklärt werden müssen. Oder aber, dass die Angelegenheit noch an das Basler Verwaltungsgericht weitergezogen wird. In diesem Fall wäre die Entlassung noch nicht rechtskräftig und es würde die Unschuldsvermutung gelten.
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