In Basel darf der Schnee kommen
Es ist schon kalt draussen – nun darf auch der Schnee kommen. Denn ab diesem Winter räumt das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) die Trottoirs in Basel von Schnee und Eis. Durch diese Neuregelung des Winterdiensts entlastet der Kanton Basel-Stadt die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die bisher dafür verantwortlich waren, dass vor ihren Liegenschaften Fussgängerinnen und Fussgänger gefahrlos gehen können. Ihre Unterstützung sei aber weiterhin willkommen – insbesondere in den frühen Morgenstunden, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
Damit erfüllt das BVD eine Motion des Grünen-Grossrats Jérôme Thiriet, die das Parlament im Januar 2022 an die Regierung überwies. Nachdem die Regierung in ihrer ersten Stellungnahme eine Umsetzung bis zum Winter 2023/2024 als «machbar» beurteilt hatte, liess sich die zuständige Baudirektorin Esther Keller viel Zeit. Vielleicht auch, weil die Grünliberale von Anfang an wenig Begeisterung für das Anliegen aufbringen konnte. Sie hätte lieber die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit einer Senibilisierungs-Kampagne an ihre Pflicht erinnert. Ihr Vorschlag konnte sich aber nicht durchsetzen und wurde von Teilen des Grossen Rats gar als «naiv» bezeichnet.
1,2 Millionen für Schneepflüge
Ende 2024 bewilligte der Grosse Rat schliesslich jährlich wiederkehrende Kosten von 760'000 Franken sowie einmalige Investitionen von 1,2 Millionen Franken für die Anschaffung von 20 Pflügen und Streumaschinen.
Die neue Regelung sieht vor, dass das BVD nach einem Schneefall oder bei Eisglätte zusammen mit einem externen Pikettdienst die Trottoirs tagsüber innerhalb von fünf Stunden räumt. Die Arbeiten erfolgen zwischen 7.00 und 19.00 Uhr. Wenn es in der Nacht geschneit hat, sind die Trottoirs bis 12.00 Uhr auf einer Breite von mindestens einem Meter schneefrei. Bei anhaltendem Schneefall, Schneemengen von über 10 Zentimetern Höhe oder gefrierendem Nassschnee dauert die Räumung länger.
Im Einsatz sind Traktoren mit Schneepflug und Salzstreuer sowie Teams mit Handschaufeln. Für die erste Wintersaison miete das BVD die entsprechenden Traktoren und verpflichte über eine öffentliche Ausschreibung externes Personal für den Winterdienst, heisst es im Communiqué. Da bereits viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts für den Winterdienst auf den Strassen und ÖV-Haltestellen im Einsatz seien, müsse zusätzliches Personal aufgeboten werden.
In der kommenden Woche informiert der Kanton die Basler Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie die Liegenschaftsverwaltungen mit einem Schreiben über die neue Regelung.
Weiterführende Links: