Angeklagter im «Cold Case» des Mordes schuldig gesprochen

Der 60-jährige Täter wird zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Gericht wirft ihm Habgier vor und «kann keine echte Reue» feststellen.

Strafjustizzentrum Baselland
Das Gericht schenkte den Behauptungen des Angeklagten keinen Glauben. (Bild: Thomas Gubler)

Die Überraschung im «Cold Case» – dem Tötungsdelikt auf dem Parkplatz bei der Sporthalle St. Jakob im Jahr 2000 – ist ausgeblieben. Denn ganz offensichtlich ist es auch mehr als 20 Jahre nach einer Tat noch möglich, diese dem Täter mit modernen technischen Hilfsmitteln nachzuweisen und ihn zu verurteilen.

Jedenfalls hat das Strafgericht Baselland den Angeklagten M., über den seit Montag in Muttenz verhandelt wurde, aus völlig nachvollziehbaren Erwägungen des Mordes am damals 21-jährigen Drogendealer D. schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Das Gericht ging beim Strafmass noch ein Jahr über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Der Behauptung des Angeklagten, wonach sich der tödliche Schuss aus der Pistole von selbst gelöst und das Opfer D. deshalb ungewollt getötet worden sei, schenkte das Fünfergericht unter dem Vorsitz von Präsidentin Annette Meyer Lopez keinen Glauben. Ereignet hatte sich die Tat in der Fahrerkabine eines Smart – dort fand die Übergabe von zwei Kilogramm Kokain statt.

Mordkriterien erfüllt

Gemäss dem Waffenexperten und der virtuellen Rekonstruktion des Tathergangs habe sich der Schuss nicht unbeabsichtigt, das heisst, ohne den Abzug zu betätigen, lösen können, sagte die Gerichtspräsidentin. Damit sei der Sachverhalt gemäss Anklageschrift erstellt und der objektive Tötungstatbestand erfüllt.

Im Weiteren ging das Gericht nicht nur von einem direkten Vorsatz (mit Wissen und Willen) aus, sondern sah auch besondere Beweggründe, die die Tötung als Mord qualifizieren. Da war etwa die Habgier, weil der Angeklagte dem Dealer das Kokain nicht bezahlen wollte. «Zudem sind Sie auch heimtückisch vorgegangen, indem Sie dem Opfer ein Kuvert mit Papierschnitzeln statt mit Geld übergeben haben», sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Begründung an die Adresse des Verurteilten.

Zeit führt zu Strafmilderung

Weil eine Mordtat grundsätzlich zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe führen kann, beinhalten die verhängten 13 Jahre bereits eine erhebliche Strafmilderung. Der Umstand, dass der Verurteilte zumindest teilweise geständig war, hat eine geringfügige Herabsetzung des Strafmasses zur Folge. Zu einer Milderung von 30 Prozent führte die Tatsache, dass die Tat inzwischen fast ein Vierteljahrhundert zurückliegt, so die Gerichtspräsidentin. Hingegen konnte das Gericht bei M. «keine echte Reue» feststellen, weshalb keine zusätzliche Herabsetzung des Strafmasses erfolgen konnte.

Dem Verurteilten, der in Sicherheitshaft verbleibt, werden 641 Tage Untersuchungshaft abgerechnet. Er könnte somit unter normalen Umständen und bei guter Führung nach rund sieben Jahren wieder auf freien Fuss gelangen. M. Trägt im Übrigen die Verfahrenskosten von zirka 100’000 Franken. Die Genugtuungsforderungen der Opferangehörigen wurden auf den Zivilweg verwiesen.

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