Beide Basel sagen Nein zum Gegenvorschlag des Bundes

Die Regierungen kritisieren, der Gesetzesentwurf werde den zentralen Anliegen des Begehrens nach mehr Selbstbestimmung und Unterstützung für Betroffene nicht gerecht.

Kundgebung in Bern zur Inklusions-Initiative
Die Inklusions-Initiative wurde am 5. September 2024 eingereicht. (© Foto: Komitee Inklusions-Initiative / Daniel Graf)

Die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland lehnen den Gegenvorschlag des Bundes zur Inklusions-Initiative ab. Beide sind der Meinung, dass dieser zu kurz greife.

Die Inklusions-Initiative fordert die effektive Gleichstellung, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Sie wurde am 5. September 2024 von einem überparteilichen Initiativkomitee und zahlreichen unterstützenden Organisationen mit insgesamt 107’910 Stimmen eingereicht.

Die Basler Regierung kritisiert, dass der Gegenvorschlag auf dem «leistungssystematischen Begriff der ‹Invaliden›» basiere, statt die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Grundlage zu nehmen. Die Inklusions-Initiative hingegen «würde einen Grundstein für die langfristige Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen legen».

«Besonders ungeeignet»

Die Baselbieter Regierung stört sich vor allem daran, dass der Gegenvorschlag den Fokus auf die Lebensbereiche Wohnen und – nur in Teilen – Arbeit lege. Zentrale Aspekte wie Mobilität, Bildung, Gesundheit oder Freizeit seien nicht berücksichtigt, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Dies sei für die Förderung einer echten gesellschaftlichen Teilhabe «besonders ungeeignet». Das Baselbieter Behindertenrechtegesetz beziehe bereits heute alle Lebensbereiche ein.

Die Vorgaben für die Behindertenhilfe der Kantone waren bislang in einem separaten Bundesgesetz geregelt. Der Bund will diese nun in das neue Inklusionsgesetz integrieren. Dabei steht die Förderung von institutionellen Strukturen im Zentrum. Die Baselbieter Regierung ist aber der Ansicht, dass ein inklusiver Ansatz stattdessen die individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung, ihren Unterstützungsbedarf sowie den Grundsatz ambulant vor stationär ins Zentrum stellen müsste. Das bestehende Baselbieter Behindertenhilfegesetz erfülle «diesen Anspruch der Personenzentriertheit» bereits. Die Regierung von Baselland sieht im Gegenvorschlag zum Inklusionsgesetz deshalb einen Rückschritt.

Inklusions-Initiative

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