Basler Standortpaket: Kanton zahlt 246,5 Millionen aus
Basel-Stadt nutzt die Mehreinnahmen durch die OECD-Mindeststeuer für Wirtschaftsförderung – die Baselbieter Regierung will sich hingegen nicht dazu verpflichten. Kanton und Standortgemeinden sollen frei verfügen können.
Über 63 Prozent der Stimmenden in Basel-Stadt haben im vergangenen Mai Ja gesagt zum neuen Standortförderungsgesetz und dem darin enthaltenen Standortpaket. Dieses regelt, wie der Kanton mit den zusätzlichen Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer umgeht.
Die Absicht ist, den betroffenen Grosskonzernen eine Gegenleistung für die zusätzlichen Abgaben zu bieten – und damit als Wirtschaftsstandort im internationalen Standortwettbewerb attraktiv zu bleiben. Grundsätzlich können aber alle steuerpflichtigen Unternehmen im Kanton Fördergelder beantragen.
Noch sind Berechnungen, wie sich die Mindest-Gewinnsteuer von 15 Prozent längerfristig auf die Wirtschaft und den Kanton Basel-Stadt auswirken wird, mit vielen Unsicherheiten behaftet. Seit Mittwoch ist aber klar, wie die Basler Regierung die ersten Gelder verteilt.
88 Gesuche seien eingegangen, teilt die Regierung in einem Communiqué mit. Davon wurden drei abgelehnt, wie Samuel Hess, Co-Bereichsleiter Wirtschaft im Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), auf Nachfrage präzisiert. Bei Letzteren geht es zum Beispiel darum, dass ein Unternehmen Beiträge für die freiwillige Elternzeit beantragt hat. Die Mitarbeitenden erhielten diese jedoch erst 2025. Die aktuellen Ausschüttungen betreffen allerdings Leistungen im Geschäftsjahr 2024.
Die Regierung hat insgesamt Ausgaben von 246,5 Millionen Franken bewilligt. Die Beiträge sollen im März 2026 ausbezahlt werden.
Bisher wenig Interesse an «Gesellschaft und Umwelt»
Besonders beliebt ist der Förderbereich Innovation. Das AWA hat 54 Gesuche geprüft und eine Fördersumme von 331,4 Millionen als «berechtigt» anerkannt. Das ist jedoch mehr, als im entsprechenden Fonds verfügbar ist – nämlich 240 Millionen Franken. Deshalb hat die Regierung die Mittel anteilsmässig gekürzt.
In den Förderbereichen Gesellschaft und Umwelt hat das AWA 6,25 Millionen Franken aus 34 Gesuchen als berechtigt eingestuft. Damit bleiben 53,75 Millionen Franken im zugehörigen Fonds ungenutzt. Dieses Geld wird nun auf das folgende Jahr übertragen.
Die Regierung zeigt sich darüber nicht überrascht. Es sei zu erwarten gewesen, dass insbesondere die Gesuche im Bereich Gesellschaft und Umwelt «vergleichsweise gering» ausfallen würden. In dieser frühen Phase habe das Standortpaket noch keine Anreizwirkung entfalten können. Man rechne damit, dass Anzahl und Volumen der Fördergesuche künftig «deutlich» zunehmen. Im Verlaufe des Jahres 2026 werden neu auch Anträge zu Forschungskooperationen möglich sein, die dem Bereich Gesellschaft zugeordnet sind.
Baselland: Geld nur für Standortgemeinden
Der Kanton Baselland steht an einem ganz anderen Punkt. Hier besteht aktuell noch keine Regelung im Umgang mit der Mindeststeuer. Die Regierung hat am Mittwoch aber ihre Vorlage zur Beratung im Landrat verabschiedet.
Die Behörden gehen davon aus, dass nur wenige Unternehmen im Baselbiet betroffen sind. Der Kanton schätzt, ab 2027 – nach einer Übergangsphase ohne «nennenswerte Einnahmen» – zusätzlich zwischen 10 und 40 Millionen Franken pro Jahr zu kassieren. Davon muss er einen Viertel an den Bund abtreten. Vom verbleibenden Rest soll gemäss Vorlage ein Drittel in die Gemeinden fliessen, in denen die Mindeststeuer-pflichtigen Grossunternehmen tätig sind.
Die Regierung rechnet somit mit jährlichen Mehreinnahmen von 5 bis 20 Millionen Franken für den Kanton und 2,5 bis 10 Millionen Franken für die Standortgemeinden. In der ersten Vorlage hatte die Regierung noch vorgeschlagen, dass sich alle Gemeinden anteilsmässig zur Bevölkerungszahl an den Mehreinnahmen beteiligen. Doch in der Vernehmlassung wurde teils gewünscht, «dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Ergänzungssteuer tendenziell an die Standortgemeinden zurückfliessen sollen», wie es in der Vorlage heisst. Darauf ist die Regierung nun eingegangen. Sie will aber das Finanzausgleichsgesetz anpassen, sodass indirekt alle Gemeinden profitieren. Eine Gebergemeinde müsse nun bis zu 60 Prozent der Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer in den Ressourcenausgleich einzahlen.
Freie Verwendung statt Zweckbindung
Im Gegensatz zu Basel-Stadt sieht die Baselbieter Regierung aktuell davon ab, vorzuschreiben, dass die Gelder aus der OECD-Mindeststeuer zweckgebunden für wirtschaftspolitische Fördermassnahmen verwendet werden. Sie begründet dies mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die geschätzten Mehreinnahmen würden nur zwei bis sieben Prozent der Steuererträge von juristischen Personen entsprechen. Ausserdem sei fraglich, wie nachhaltig diese Einnahmen sind. Und schliesslich bestehe mit dem jetzigen Standortförderungsgesetz bereits eine rechtliche Grundlage, die Wirtschaft «mit geeigneten Massnahmen» zu stärken.
In der Vernehmlassung zeigte sich aber, dass verschiedene (bürgerliche) Parteien und die Verbände Wirtschaftskammer und Handelskammer verlangen, die Mehreinnahmen zweckgebunden einzusetzen. Diese Frage könnte im Landrat genauso wie der vorgesehene Verteilschlüssel noch für Diskussionen sorgen.
Weiterführende Links:
Budget Basel-Stadt: Tanja Soland erwartet Mini-Gewinn – und danach Defizite
Leitartikel: Die Karten sind verteilt, jetzt ist Basel am Zug
Basel-Stadt hat nun seine Antwort auf die OECD-Mindeststeuer
HKBB lanciert Basler Steuermonitor und fordert: «Standortpaket unverändert verabschieden»
Schneider-Schneiter zur OECD-Steuer: «Diese Kuh muss jetzt vom Eis»